Die Kriterien für die Aufnahme einer Stätte in die UNESCO-Weltkulturliste wurden 1972 in der "Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" festgelegt. Diese Kriterien werden vom Komitee für das Kulturerbe angewendet, um den außergewöhnlichen universellen Wert eines Kandidaten zu prüfen.
Die Altstadt von Luxemburg und die Überreste der Festung stehen seit dem 17. Dezember 1994 auf der Liste. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums organisiert die Nationale Kommission für die Zusammenarbeit mit der UNESCO vom 17.12.19 bis zum 17.12.20 eine Reihe von interessanten Veranstaltungen.